Stamm St. Quirinus Fürstätt

Die Pfadfinder in Rosenheim-Fürstätt gehören zur Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG). Beheimatet sind wir in der Pfarrei Sankt Quirinus, Am Gangsteig 3, 83024 Rosenheim.

Unsere Gruppe wurde im April 2016 gegründet. Zunächst war die Gruppe eine sogenannte “Siedlung” des Bezirks Rosenheim. Eine neue Gruppe muss sich in der DPSG erst als Siedlung bewähren bevor sie ein Stamm wird. Die Fürstätter Pfadfinder wurden am 15. April 2018 zum Stamm ernannt.

Unsere Organe

Wir führen die Organe, die in der Satzung der DPSG definiert sind. Diese erklären wir hier kurz:

Stamm

Der Stamm heißt “St. Quirinus Fürstätt”. Hier findet die aktive Kinder- und Jugendarbeit als Pfadfinder statt. Der Stamm gliedert sich in 4 Altersstufen (wobei es bei uns derzeit noch keine Roverstufe gibt). In jeder Stufe gibt es Gruppenleiter.

Stammesvorstand

Der Stammesvorstand besteht aus zwei gewählten Vorsitzenden und aus einem gewählten Kuraten.

Die Initiatoren der Pfadfinder in Fürstätt, Felix Finsterwalder und Tonio Grawe, sind heute die Stammesvorsitzenden.

Der Diakon der Pfarrei St. Quirinus, Erwin Brader, ist unser Kurat. Ein Kurat ist der geistliche Beistand des Stammes.

Stammesleitung

In der Stammesversammlung vom 15. April 2018 wurde beschlossen, dass im Stamm St. Quirinus die Leiterrunde die Stammesleitung übernimmt (nach DPSG Satzung §19a). Dies erschien praktikabel, da wir noch nicht sehr viele Leiter in der Leiterrunde haben.

Leiterrunde

Die Gruppenleiter und der Stammesvorstand bilden zusammen die Leiterrunde. Die Leiterrunde tagt in der Regel einmal im Monat. Sie gibt den Gruppenleitern Rückhalt und steuert die Aktivitäten des Stammes.

Unsere Leiter stellen sich hier vor.

Stammesversammlung

Die Stammesversammlung tagt in der Regel einmal im Jahr. Dies ist das Gremium, in dem Beschlüsse gefasst werden. Ihr gehören neben dem Stammesvorstand auch Leiter, je zwei Kinder und Jugendliche pro Altersstufe und die Elternvertretung an.

Elternversammlung und Elternvertretung

Auszug aus der DPSG Satzung:

36. In der Elternversammlung werden zwei Vertreterinnen/Vertreter als Elternvertretung des Stammes gewählt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
37. Die Elternvertretung berät die Leitungsteams und den Vorstand des Stammes in erzieherischen Fragen auf der Grundlage der Ordnung des Verbandes, unterstützt sie in der Öffentlichkeit, in der Pfarrgemeinde und bei der Planung und Durchführung von Unternehmungen.

Weitere Informationen zur Elternvertretung sind hier.

Pfadfinder Fürstätt e.V.

Dies ist der Rechtsträger von unserem Stamm. Weitere Informationen gibt es hier.