Unsere Organe

Nach zwei Jahren Pfadfinderarbeit als “Siedlung” wurde unsere Gruppierung im April 2018 offiziell ein Stamm. Damit führten wir Organe ein, die in der Satzung der DPSG definiert sind. Diese erklären wir hier kurz.

Stamm

Der Stamm heißt “DPSG St. Quirinus Fürstätt”. Hier findet die aktive Kinder- und Jugendarbeit als Pfadfinder statt. Der Stamm gliedert sich in 4 Altersstufen (wobei es bei uns derzeit noch keine Roverstufe gibt). In jeder Stufe gibt es Gruppenleiter.

Stammesvorstand

Der Stammesvorstand besteht aus zwei gewählten Vorsitzenden und aus einem gewählten Kuraten. Der Kurat ist der geistliche Beistand des Stammes.

Leiterrunde

Die Gruppenleiter und der Stammesvorstand bilden zusammen die Leiterrunde. Die Leiterrunde tagt in der Regel einmal im Monat. Sie gibt den Gruppenleitern Rückhalt und steuert die Aktivitäten des Stammes.

Stammesversammlung

Die Stammesversammlung tagt in der Regel einmal im Jahr. Dies ist das Gremium, in dem Beschlüsse gefasst werden. Ihr gehören neben dem Stammesvorstand auch Leiter, je zwei Kinder und Jugendliche pro Altersstufe und die Elternvertretung an.

Elternversammlung und Elternvertretung

Auszug aus der Satzung:

36. In der Elternversammlung werden zwei Vertreterinnen/Vertreter als Elternvertretung des
Stammes gewählt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
37. Die Elternvertretung berät die Leitungsteams und den Vorstand des Stammes in erzieherischen
Fragen auf der Grundlage der Ordnung des Verbandes, unterstützt sie in der Öffentlichkeit, in der
Pfarrgemeinde und bei der Planung und Durchführung von Unternehmungen.

Pfadfinder Fürstätt e.V.

Der Verein ist der Rechtsträger von unserem Stamm, denn die DPSG selbst ist laut Satzung ein “nicht-rechtsfähiger Verein”. Für den Verein wurde die Gemeinnützigkeit anerkannt. Er hat die Aufgabe, die Finanzen des Stammes zu verwalten und Rechtsgeschäfte für den Verein zu tätigen. Der Stammesvorstand ist immer auch der Vorstand des Vereins.